Sanierungsverfahren NINO

Das Sanierungsgebiet „NINO” ist rund 20 Hektar groß und wurde im Jahr 2001 förmlich festgelegt. Für die wirtschaftliche Umsetzung des städtebaulichen Sanierungsverfahrens fungiert die GFS nach den Vorgaben des Bundesbaugesetzes als Sanierungs­treuhänder der Stadt Nordhorn.

Die Altlastensanierung des Geländes führt die NINO SEG als Sanierungsverpflichteter im Sinne des Bundesbodenschutz­gesetztes in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim, mit Fachgutachtern und mit Spezialfirmen durch.

 

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