Sanierungsziele

Abbruch / Rückbau

Ziel der Sanierung ist zunächst der geordnete Abbruch der aufstehenden Gebäude. Durch Entfernung belasteter Baustoffe bzw. Bausubstanz von den zum größten Teil unbelasteten Abbruchmaterialien sowie durch Trennung der einzelnen Baustoffe soll eine möglichst weitgehende Verwertung der Materialien z. B. als Recycling-Bauschutt erreicht werden. Auch werden Fundamente und Kanalisationsrohre weitesgehend entfernt, so dass eine Bebauung ohne zusätzliche Aufwendung möglich ist.

Bodensanierung

Ziel der Bodensanierung ist eine möglichst weitreichende Entfernung der Schadstoffquellen..

Der Boden auf dem Gelände soll nach der Sanierung besorgnisfrei als Wohngebiet oder als Gewerbegebiet genutzt werden können. Um dies sicherzustellen wird der Boden nach erfolgter Sanierung nochmals untersucht und erst dann für eine Neubebauung freigegeben.
Die Sanierungszielwerte sind so festgelegt, daß nach den Maßstäben des Bodenschutzgesetzes von dem Boden nach der Sanierung keine Gefahr für zukünftige Bewohner ausgeht.

Grundwassersanierung

Das vorläufige Sanierungsziel ist die Schadstoffe im Grundwasser soweit zu entfernen, dass eine uneingeschränkte Nutzung des Grundwassers möglich ist

Das Minimalziel der Sanierung ist die Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser auf und außerhalb des Geländes soweit zu reduzieren, dass langfristig der natürliche Zustand des Grundwassers mit Hilfe natürlicher Selbstreinigungsprozesse erreicht werden kann.

D. h. es sollen zumindest wieder Grundwasserverhältnisse geschaffen werden , die im Anschluss an die aktive Sanierungsmaßnahme einen zügigen, weiteren, natürlichen Schadstoffabbau in überschaubarer Zeit erwarten lassen.